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Waldbrandverordnung 2017

In den Waldgebieten ist jegliches Feuerentzünden und Rauchen verboten

Waldbrand

Auszug aus der Waldbrandverordnung 2017 der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn:

In den Waldbeständen des Verwaltungsbezirkes Hollabrunn ist aufgrund fehlender Niederschläge eine sehr starke Austrocknung, insbesondere der Streuauflagen der Waldböden eingetreten. Weiters ist vielerorts leicht entzündbarer Bestandesabraum (Zweige, Äste und Wipfelstücke) vorhanden. Die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) hat für Teile des Landes, so auch für den Bezirk Hollabrunn, bereits eine hohe Waldbrandgefahr festgestellt.

Die Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn erlässt daher nachstehende Verordnung zum Schutze der Waldbestände im Verwaltungsbezirk Hollabrunn:

VERORDNUNG

Gemäß § 41 Abs. 1 in Verbindung mit § 170 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975, BGBl. 440/1975, i.d.g.F., wird für den Verwaltungsbezirk Hollabrunn verordnet:

  • § 1 In den Waldgebieten des politischen Bezirkes Hollabrunn sowie in deren Gefährdungsbe-reichen sind jegliches Feuerentzünden und Rauchen verboten.
  • § 2 Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 174 Abs. 1 lit. a) Z. 17 des Forstgesetzes 1975 mit Geldstrafen bis zu € 7.270,00 oder mit Arrest bis zu 4 Wochen bestraft.
  • § 3 Dieses Verbot tritt nach Kundmachung an der Amtstafel der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn in Kraft und mit Ablauf des 31. Oktober 2017 außer Kraft.

Hinweis:

Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

Es steht jedem Waldeigentümer frei, dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich zu machen.

Quelle: www.feuerwehren-hl.at, Download


Gefahren in einem Waldbrandgebiet - Verhaltenstipps

  • Wird ein Waldbrand erkannt, rasch den Gefahrenbereich verlassen und ausreichend Abstand halten -  Eigensicherung geht vor!
  • Feuerwehr verständigen - Notruf 122
  • Windrichtung, Brand-  und Rauchausbreitung beachten! Erstickungsgefahr!
  • Sichtbehinderung durch Rauchschwaden - Gefahr von Desorientierung
  • Speziell im unwegsamen und steilen Gelände auf Steinschlag und herabstürzende Baumteile, Wurzelstöcke achten!

Weiterführende Links

Quelle