Waldbrandverordnung 2026
In den Waldgebieten ist jegliches Feuerentzünden und Rauchen verboten.
Auszug aus der Waldbrandverordnung 2026 der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn:
Die Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn hat am 28.04.2026 aufgrund des § 41 Abs. 1 in Verbindung mit § 170 Abs. 1 Forstgesetz 1975, BGBl. Nr. 440/1975 in
der Fassung BGBl. Nr. 144/2023, verordnet:
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn, mit der forstpolizeiliche Maßnahmen zur Verhinderung von Waldbränden im Verwaltungsbezirk Hollabrunn verordnet werden
- § 1 In den Waldgebieten des politischen Bezirkes Hollabrunn sowie in deren Gefährdungsbereichen sind jegliches Feuerentzünden und Rauchen verboten.
- § 2 Ebenso ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände (wie Zündhölzer und Zigaretten) im Waldbereich wegzuwerfen.
- § 3 Ausgenommen vom Verbot gem. § 1 sind behördlich bewilligte Zelt- oder Lagerplätze, sofern nichts anderes bestimmt wird.
- § 4 Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Z 17 Forstgesetz 1975 mit einer Geldstrafe bis zu 7.270,00 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft.
- § 5 Diese Verordnung tritt mit dem Tag der Kundmachung in Kraft und mit Ablauf des 31. Oktober 2026 außer Kraft.
Hinweis:
- Die Zufahrtswege zum Wald sind freizuhalten, damit im Falle eines Brandes die Feuerwehr zufahren kann.
- Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodenvegetation oder die lokalen Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
- Es steht jedem Waldeigentümer frei, dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich zu machen.
Quelle: Download
Gefahren in einem Waldbrandgebiet - Verhaltenstipps
- Wird ein Waldbrand erkannt, rasch den Gefahrenbereich verlassen und ausreichend Abstand halten - Eigensicherung geht vor!
- Feuerwehr verständigen - Notruf 122
- Windrichtung, Brand- und Rauchausbreitung beachten! Erstickungsgefahr!
- Sichtbehinderung durch Rauchschwaden - Gefahr von Desorientierung
- Speziell im unwegsamen und steilen Gelände auf Steinschlag und herabstürzende Baumteile, Wurzelstöcke achten!
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