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Waldbrandverordnung 2022

In den Waldgebieten ist jegliches Feuerentzünden und Rauchen verboten.

Waldbrand

Auszug aus der Waldbrandverordnung 2022 der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn:

In den Waldbeständen des Verwaltungsbezirkes Hollabrunn ist aufgrund der fehlenden Niederschläge der letzten Wochen sowie von gehäuften Windereignissen eine sehr starke Austrocknung, insbesondere der Streuauflagen der Waldböden eingetreten. Weiters ist vielerorts leicht entzündbarer Bestandsabraum (Zweige, Äste und Wipfelstücke) vorhanden. Die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) hat für Teile des Landes, so auch für den Bezirk Hollabrunn, bereits eine erhöhte Waldbrandgefahr festgestellt.

Die Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn erlässt daher nachstehende Verordnung zum Schutze der Waldbestände im Verwaltungsbezirk Hollabrunn:

VERORDNUNG

Gemäß § 41 Abs. 1 in Verbindung mit § 170 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975, BGBl. 440/1975, i.d.g.F., wird für den Verwaltungsbezirk Hollabrunn verordnet:

  • § 1 In den Waldgebieten des politischen Bezirkes Hollabrunn sowie in deren Gefährdungsbereichen sind jegliches Feuerentzünden und Rauchen verboten.
  • § 2 Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 174 Abs. 1 lit. a) Z. 17 des Forstgesetzes 1975 mit Geldstrafen bis zu € 7.270,00 oder mit Arrest bis zu 4 Wochen bestraft.
  • § 3 Dieses Verbot tritt mit Verlautbarung im Rechtsinformationssystem des Bundes in Kraft und mit Ablauf des 31. Oktober 2022 außer Kraft.

Hinweis:

Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

Es steht jedem Waldeigentümer frei, dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich zu machen.

Quelle: Download


Gefahren in einem Waldbrandgebiet - Verhaltenstipps

  • Wird ein Waldbrand erkannt, rasch den Gefahrenbereich verlassen und ausreichend Abstand halten -  Eigensicherung geht vor!
  • Feuerwehr verständigen - Notruf 122
  • Windrichtung, Brand-  und Rauchausbreitung beachten! Erstickungsgefahr!
  • Sichtbehinderung durch Rauchschwaden - Gefahr von Desorientierung
  • Speziell im unwegsamen und steilen Gelände auf Steinschlag und herabstürzende Baumteile, Wurzelstöcke achten!

Weiterführende Links

Quelle

Foto 1, 20.03.2022, Waldbrandverordnung 2022 - In den Waldgebieten ist jegliches Feuerentzünden und Rauchen verboten.