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150 Jahre Feuerwehr Retz am 12. Oktober 2024

Anlässlich des 150-jährigen Bestandsjubiläums der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Retz findet am 12.10.2024, im malerischen Ambiente des Retzer Hauptplatzes, ein OpenAir Konzert von Chris Steger mit Band statt. Mit seinen Hits wie "Leicht kennt ma's hom“, „Zefix", "Leb dei Leben" und vielen weiteren Hits wird der Amadeus Award Gewinner für ein einmaliges Konzert Erlebnis für Jung und Alt sorgen.

Der Einlass beginnt ab 17:30 Uhr (One Way!). Tickets sind im Vorverkauf unter events.tickethead.io, sowie im Tourismusbüro Retz, der Raiffeisenkasse Retz Pulkautal und an den Abendkassen erhältlich.

Ab 18:00 Uhr sorgt die Feuerwehr Musikkapelle Obermarkersdorf für gute Stimmung und eröffnet den Eventabend. Im Anschluss ab 20:00 Uhr spielt unser Hauptact Chris Steger sein Konzert, darauf folgt ab 22:00 Uhr die Ö3-Disco. Ab 21:30 Uhr gibt es auch die Möglichkeit, an der Abendkasse günstigere Tickets nur für die Ö3 Disco zu erwerben. Beim Kauf eines Konzerttickets von Chris Steger ist die Ö3 Disco bereits gratis inkludiert.

Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Retz freut sich auf Ihr Kommen!


Waldbrandverordnung 2021

In den Waldgebieten ist jegliches Feuerentzünden und Rauchen verboten

Waldbrand

Auszug aus der Waldbrandverordnung 2021 der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn:

In den Waldbeständen des Verwaltungsbezirkes Hollabrunn ist aufgrund fehlender Niederschläge eine sehr starke Austrocknung, insbesondere der Streuauflagen der Waldböden eingetreten. Weiters ist vielerorts leicht entzündbarer Bestandsabraum (Zweige, Äste und Wipfelstücke) vorhanden. Die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) hat für Teile des Landes, so auch für den Bezirk Hollabrunn, bereits eine hohe Waldbrandgefahr festgestellt.

Die Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn erlässt daher nachstehende Verordnung zum Schutze der Waldbestände im Verwaltungsbezirk Hollabrunn:

VERORDNUNG

Gemäß § 41 Abs. 1 in Verbindung mit § 170 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975, BGBl. 440/1975, i.d.g.F., wird für den Verwaltungsbezirk Hollabrunn verordnet:

  • § 1 In den Waldgebieten des politischen Bezirkes Hollabrunn sowie in deren Gefährdungsbereichen sind jegliches Feuerentzünden und Rauchen verboten.
  • § 2 Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 174 Abs. 1 lit. a) Z. 17 des Forstgesetzes 1975 mit Geldstrafen bis zu € 7.270,00 oder mit Arrest bis zu 4 Wochen bestraft.
  • § 3 Dieses Verbot tritt nach Kundmachung an der Amtstafel der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn in Kraft und mit Ablauf des 31. Oktober 2021 außer Kraft.

Hinweis:

Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

Es steht jedem Waldeigentümer frei, dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich zu machen.

Quelle: Download


Gefahren in einem Waldbrandgebiet - Verhaltenstipps

  • Wird ein Waldbrand erkannt, rasch den Gefahrenbereich verlassen und ausreichend Abstand halten -  Eigensicherung geht vor!
  • Feuerwehr verständigen - Notruf 122
  • Windrichtung, Brand-  und Rauchausbreitung beachten! Erstickungsgefahr!
  • Sichtbehinderung durch Rauchschwaden - Gefahr von Desorientierung
  • Speziell im unwegsamen und steilen Gelände auf Steinschlag und herabstürzende Baumteile, Wurzelstöcke achten!

Weiterführende Links

Quelle

Foto 1, 06.07.2021, Waldbrandverordnung 2021 - In den Waldgebieten ist jegliches Feuerentzünden und Rauchen verboten